Bürgerwaldkörperschaft Ebern

Geschichtliches

Der Eberner Bürgerwald hat eine lange Geschichte.

Eberns Altbürgermeister und langjähriger Kassier in unserer Körperschaft, Rolf Feulner, beleuchtete am 31. 01. 1997 bei einem heimatkundlichen Vortrag in Kirchlauter die Entwicklung und Geschichte der Bürgerwaldkörperschaft Ebern. Hier einige Auszüge aus seinem Vortrag, die auf die aktuelle Rechtlage ergänzt wurden:

Schmunzelnd referierte Feulner als Vortragender für einen „städtischen Millionär“ in der Nachbargemeinde. Der Bürgerwald grenze zwar an die Gemeinde Kirchlauter an, er wies aber darauf hin, dass er nie zu Kirchlauter gehört habe. Einzelne Eigentümer, deren Grundstücke sich noch als Enklaven im Bürgerwald befänden, kämen daher, dass damals Wald­wiesen, die mittlerweile aufgeforstet sind, Privatbesitz waren. Das ursprüngliche Eigentum sei aus der geschichtlichen Entwicklung heraus jedoch immer der Stadt Ebern bzw. der Körperschaft zuzurechnen gewesen.

Feulner ging auf die Entstehung der Bürgerwaldkörperschaft ein, die derzeit etwa 300 Rechtler und  Nutzungsberechtigte umfasse. Die Körperschaft als juristische Person sei heute Eigentümer von etwa 500 ha Fläche, deren Wert nur grob ge­schätzt werden könne, der aber zwischen zehn – und 20 Mio. Euro liegen dürfte.

Eine Besonderheit der Körperschaft sei es, dass sie eine nicht geschlossene Mit­gliederzahl habe, wie sonst üblich, mit Bindung des Rechts an ein entspre­chendes Anwesen, sondern, dass auch heute noch neue Mitglieder hinzu­kommen können. Allerdings müssten diese neuen Mitglieder Kinder eines Mitglieds sein, das 21. Lebensjahr  vollendet haben, Deutsche sein und einen ständigen Wohnsitz seit mindestens einem Jahr in Ebern (in seinen Grenzen von 1909) ha­ben.

Rechte verbrieft

Im Jahre 1908 habe Bürgermeister Aumüller geschrie­ben, dass derzeit bestehende Holz­rechte bis ins Jahr um 900 zurückgin­gen, was Feulner als nicht belegbar, aber wohl richtig deutete. Unter Fürstbischof Juli­us Echter von Mespelbrunn wurden im Jahr 1578 die Rechte und Pflichten sowie die Aufsicht über den Körper­schaftswald geregelt. Unter anderem wurden auch Rechte verbrieft, die heute keine Bedeutung mehr hätten, z. B. die Eichelmast, das Graben, das Treiben, das Hüten und Weiden und Ähn­liches.

Allerdings habe diese Waldordnung Fragen offen gelassen, so dass es im­mer wieder zu Streitereien kam, denn zu diesem Zeitpunkt war die Fläche des Bürgerwaldes nicht genau abgegrenzt wie heute, sondern der gesamte Haßwald war Eigentum des Fürstbistums Würzburg, und den Eberner Bürgern standen nur die entsprechenden Nut­zungsrechte zu, genauso wie den Unterpreppachern, den Vorbachern und den Heubachern.

Die Verwaltungsreform unter In­nenminister Montgelas, ab 1799, und die Grün­dung der Landgemeinden im Jahr 1918 brachten weitere Änderungen. Hinsichtlich der Auswirkungen auf den Bürgerwald gebe die Familien­chronik von Heinrich Goldschmied umfassend Auskunft.

Am 11. Februar 1828 wurde vor dem Staatsärar (Finanzbehörde) ein Ver­gleich geschlossen, um den Gemein­den Ebern, Unterpreppach und Vor­bach den südlichen Teil des Haßwaldes zu überlassen. Die drei Gemein­den einigten sich später auf die Auf­teilung der überlassenen Flächen, womit der Eberner Bürger­wald gegründet war, allerdings noch nicht als selbstständige Institution, sondern unter Verwaltung der Stadt.

Am 29. Januar 1838 wurden die sog. Bür­gerwald-Statuten erlassen, ein aus 18 §§ bestehender Beschluss, in dem die bisherigen Regelungen und Vergleiche über die Berechtigungen der Eberner Bürger, z.B. für den Brennholz- und Bauholzbezug, zusammengefasst wurden. Dazu wa­ren alle Eberner Gemeindebürger zu einer Gemeindeversammlung einberufen worden. Von den 203 berechtigten Gemeinde­bürgern waren 191 erschienen.

Mit der Einführung der Grundbücher um 1900, wurden die Eigen­tumsverhältnisse im Bürgerwald er­neut strittig, schließlich musste sogar das Staatsministerium des Innern in München bemüht werden. Ritter von Schmitt, vormals höchster Jurist in Bayern, verbrachte seinen Ruhestand in Ebern und fertigte 1907 ein 84 Seiten umfassendes, handschriftli­ches Gutachten, das sich heute noch in den Akten der Stadt Ebern befin­det. Dieses Gutachten, das in Mün­chen offensichtlich Eindruck hinter­ließ, war der Anstoß dafür, dass 1909 ein „Vergleich“ vor dem königlichen Be­zirksamt geschlossen werden konnte, der die Nutzungsrechte der Stadt Ebern, der Julius-Pfründner-Spitalstiftung und der Eberner Pfarrpfründestiftung fixierte. Die Bürgerwaldkörperschaft konnte nun als selbstständige „juristische Person“ mit dem Eigentum am Bürgerwald in das Grundbuch eingetragen werden.

Am 8. Mai 1919 wählte die Bürger­waldkörperschaft ihren ersten selb­stständigen Ausschuss und wurde damit von der Stadt unabhängig, so wie es heute noch ist.

Mit Brennholz versorgt

Ein „besonderes“ Verhältnis zwi­schen dem Bürgerwald und Kirchlau­ter entstand auch dadurch, dass zu Zeiten, als Brennholz noch wertvoll war, durch die räumliche Nähe des Bür­gerwaldes sich manche Kirchlauterer Bürger dort unrechtmäßig eindeck­ten. Vorstand Eugen Scherer konnte in der Versammlung mittei­len, dass man einmal in einem einzi­gen Jahr 27 Kirchlauterer bei diesem Tun ertappte, von denen jeder fünf DM berappen musste :). Heute dürfte dieses Problem nichtmehr gegeben sein, denn der Wohlstand erlaubt es, auch andere Energiequellen zu nutzen. Die von Amts wegen zu verhängenden Bußgelder für Diebstahl wären mit fünf Euro wohl nicht beglichen.

Holzrechte abgelöst

In den Jahren 2001 bis 2012 konnten durch die Bürgerwaldkörperschaft sämtliche Holzbezugsrechte der Stadt Ebern, der Kath. Pfarrpfründestiftung und der Julius-Pfründner-Spitalstiftung bei den Rechteinhabern abgelöst werden.